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LDS GmbH erlangt Sicherheitsbescheinigung nach EU-Richtlinie 2004/49/EG (SMS) unterstützt durch die Experten von Kugler Maag Cie.

Als eines der ersten privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland hat die LDS GmbH erfolgreich ein Sicherheitsmanagementsystem nach EU-Richtlinie 2004/49/EG (SMS) eingeführt.

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Dieses wurde vom Eisenbahnbundesamt nach eingehender Prüfung am 8. Juli 2011 genehmigt. Unterstützt wurde das Eutiner Eisenbahnunternehmen dabei durch das auf Prozessverbesserungen spezialisierte Beratungsunternehmen Kugler Maag Cie.

Die LDS GmbH erfüllt damit die EU-Richtlinie 2004/49/EG. Danach sind alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in der EU dazu verpflichtet, ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzuführen. In Zusammenarbeit mit Kugler Maag Cie GmbH hat das Eutiner Eisenbahnunternehmen auf Basis der gesetzlichen Richtlinien und Standards eine Prozesslandschaft für das Sicherheitsmanagement erarbeitet. Diese umfasst z.B. Prozesse rund um das Instandhaltungs-, Kompetenz- und Risikomanagement.

    Prozesslandschaft für das Sicherheitsmanagement

    Besonders im Fokus standen die Erstellung der Instandhaltungsprogramme für Lokomotiven, Vorschriften zur Verwendung von Güterwagen sowie zum Vorgehen bei der Überwachung der beauftragten Werkstätten. Die Umsetzung der Common Safety Method (CSM) 352/2009, der TSI-Betrieb, die Nachweisführung SiBe Teil A und B und die Selbstbewertung des Unternehmens gehörten ebenfalls zu den Schwerpunkten von Kugler Maag Cie.

    „Mit Unterstützung der Kugler Maag Cie GmbH ist es uns gelungen, ein SMS zu schaffen, das die Prozesse im Unternehmen optimal abbildet und den administrativen Aufwand in Grenzen hält“.

    „Die große Erfahrung der Berater von Kugler Maag Cie im Bereich Prozessverbesserung hat entscheidend dazu beigetragen, dass wir als eines der ersten privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland die Sicherheitsbescheinigung (SiBe Teil A und B) erhalten haben.“ sagt André Meyer, Geschäftsführer der LDS GmbH.

    Die LDS GmbH stellte im März 2009 den Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe Teil A und B) gemäß § 7a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Dadurch konnte auf die Beantragung einer Sicherheitsbescheinigung mit einjähriger Laufzeit verzichtet werden. Das Sicherheitsmanagementsystem erarbeitete Kugler Maag Cie in regelmäßigem Kontakt mit dem Eisenbahnbundesamt. Am 15. Juni 2011 hat das Eisenbahnbundesamt das Sicherheitsmanagementsystem der LDS GmbH vor Ort geprüft und abgenommen. Die Sicherheitsbescheinigung (SiBe Teil A und B) nach EU-Richtlinie 2004/49/EG wurde am 8. Juli 2011 erteilt.

    Teil A ist die Sicherheitsbescheinigung zum Nachweis der Zulassung des Sicherheitsmanagementsystems in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/49/EG und anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften.

    Teil B ist die Sicherheitsbescheinigung zum Nachweis der Zulassung der Vorkehrungen des Eisenbahnunternehmens zur Erfüllung bestimmter Anforderungen, die für den sicheren Betrieb in dem betreffenden Netz gemäß der Richtlinie 2004/49/EG und anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind.

    Kugler Maag Cie unterstützt seit Jahren Unternehmen im Eisenbahnbereich bei ihren Prozessen, unter anderem Bombardier, Thales und DB Systel. Zu den angewandten Standards und Richtlinien in diesem Bereich gehören RL 2004/49/EG (SMS), CSM 352 (Risiko), DIN 272xx (Instandhaltung), EN 5012x (Funktionale Sicherheit) und IRIS (Qualitätsmanagement).

    Mehr zu Funktionaler Sicherheit

    Über die LDS GmbH

    Das Eutiner Eisenbahnunternehmen, LDS GmbH, wurde im Jahr 2001 gegründet. Das Unternehmen plant Logistikleistungen auf der Schiene, führt sie aus und erbringt Transportleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen. Das Unternehmen verfügt über vier eigene Lokomotiven und beschäftigt 22 Mitarbeiter.